Probleme bei der Besetzung von Schulleitungsstellen

Bericht über eine Anhörung im Landtag (10.6.09)

Am 10. Juni 09 fand im Düsseldorfer Landtag auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anhörung zum Thema „Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen neu gestalten“ statt. Der Grundschulverband war ebenso vertreten wie der Städtetag, die GEW, der VBE und andere.

Die eingeladenen Expertinnen und Experten waren sich weit gehend darin einig, dass der Paragraph 61 des Schulgesetzes dringend geändert werden muss, um für alle am Verfahren Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. Bis jetzt ist die Wahl einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters durch die Schulkonferenz vorgesehen, wobei allerdings die beamtenrechtlichen Vorgaben (Bestenauslese) die Wahlmöglichkeiten erheblich einschränken bzw. ausschließen.

Der Beitrag des Grundschulverbands (entsprechend der schriftlichen Stellungnahme) machte deutlich, dass die rechtlich unklare Situation für die Grundschulen nur eine eher marginale Schwierigkeit bedeutet, weil sie aus Mangel an Bewerbungen so gut wie nie zum Tragen kommt. Das geringe Interesse an Leitungsarbeit in der Grundschule wurde in der Anhörung durch konkrete Beispiele aus der Grundschule belegt und zusammenfassend auf drei Formeln gebracht:

  • Viel Arbeit – wenig Zeit
  • Viele Aufgaben – wenig Mitarbeiter
  • Große öffentliche Anerkennung – wenig Gehalt

Auf die Frage eines Abgeordneten, wie sich der Grundschulverband denn ein befriedigendes Besetzungsverfahren vorstelle, wurde der Vorschlag erläutert, alle Beteiligten (Schule, Schulträger und Schulaufsicht) möchten sich bereits im Vorfeld einer Ausschreibung zu gemeinsamen Beratungen bereit finden. Es müsse rechtzeitig geklärt sein, welche Anforderungen an eine neue Leitungsperson gestellt werden und welche Rahmenbedingungen das Verfahren bestimmen. Kooperation und Transparenz im Besetzungsverfahren für Schulleitungsstellen würden allen Beteiligten – und letztendlich der Schule – nur nutzen.