Für die Lehrerausbildung in NRW ist im Mai 2009 ein neues Lehrerausbildungsgesetz in Kraft getreten (http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/index.html). Seither wird mit Hochdruck an der praktischen Ausgestaltung gearbeitet. Das Ministerium hat es sich dabei zur Aufgabe gemacht, die relevanten Gremien regelmäßig über Arbeitsstände zu informieren und sich dabei deren Meinungen einzuholen. Die folgenden Aussagen geben den öffentlich bekannt gegebenen Arbeitsstand (zuletzt September 2010) des Ministeriums wieder. Es ist zu erwarten, dass im weiteren Prozess noch Veränderungen erfolgen.

Schaubild zum Aufbau des Studiums:

Wesentliche absehbare Veränderungen im Zuge der Reform:

Gleichstellung des Lehramtes für die Grundschule

Mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass für das Lehramt für die Grundschule – wie für alle anderen auch – die Studienzeit 8 Semester beträgt. Damit ist das Grundschullehramt gleichgestellt worden.

Eignungspraktikum

Bereits vor Beginn des Studiums erhalten Interessierte Gelegenheit, über ein 20stündiges Eignungspraktikum die eigene Eignung für diesen Beruf zu reflektieren. Das Eignungspraktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. (http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Eignungspraktikum/index.html)

Mehr und frühere Praxisanteile.

Vor allem das Praxissemester, das Teil des Masterstudiums ist, soll frühzeitig in die Handlungsanforderungen von Lehrern und Lehrerinnen einführen und in die alltägliche Praxis von Schule Einblick gewähren. Über forschendes Lernen kann dann die Verbindung von Theorie und Praxis vor Ort realisiert werden. Erste Handlungsfelder werden unter Begleitung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL, ehemals Studienseminare) erprobt. Das Praxissemester liegt in der Verantwortung der Hochschulen, wobei die Hochschulen und die ZfsL(ehemals Studienseminare) kooperieren.

(Praxisanteile siehe Schaubild des MSW)

Engere Verzahnung der 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung

Erstmals wird die Kooperation von Universitäten und Studienseminaren (ZfsL) flächendeckend geregelt. Gelenkstellen dafür sind die Akkreditierung der universitären Studiengänge sowie Kooperationsvereinbarungen, die zwischen Hochschulen und ZfsL (Studienseminaren) geschlossen werden. Die Kooperationsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit im Praxissemester. Die Entwicklung von Ausbildungscurricula für das Praxissemester ist eine im Rahmenkonzept festgeschriebene Aufgabe.

Reformierter Vorbereitungsdienst (VD)

Der Vorbereitungsdienst wird von 24 auf 18 Monate verkürzt. Die Ausbildung im ZfsL erfolgt mit 7 Stunden Seminarausbildung wöchentlich und 10 Unterrichtsbesuchen. Er schließt mit einer Staatsprüfung ab. Die Hausarbeit entfällt.

Im VD werden Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen in überfachlichen und fachbezogenen Ausbildungsveranstaltungen (ehemals Haupt- und Fachseminare) und bei Unterrichtsbesuchen ausgebildet.

Die überfachliche Ausbildung erfolgt auch durch Coachingelemente. Dafür werden Seminarausbilderinnen eine eigene Qualifizierung erfahren.

Die Ausbildung soll stärker auf die individuellen Bedürfnisse der LA abgestimmt erfolgen. Ein Portfolio wird geführt. Bei einem am Anfang des VD geführten Eignungs- und Perspektivgespräch werden Ausbildungsbedarfe ermittelt. (Portfolio siehe http://www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISETexte/Hinweise/portfolio/index.html)

Eine Benotung wird vonseiten des ZfsL nur in der fachlichen Ausbildung vorgenommen. Die Ausbildung in Schule und ZfsL erfolgt nach einem für alle verbindlichen Kerncurriculum. Die ZfsL sollen jeweils nur alle 18 Monate neue LA aufnehmen und können dadurch Inhalte der überfachlichen und fachbezogenen Ausbildung besser aufeinander abstimmen.

Anhebung der Bedeutung der Schulen

Dazu soll eine Ausbildungsbeauftragte oder ein Ausbildungsbeauftragter bestimmt werden.

Aufgaben und Ausbildung von Ausbildungsbeauftragten sind noch nicht klar festgelegt. Auch die Frage der Entlastung von Schulen ist noch nicht abschließend geregelt.

Termine

Der 18-monatige VD beginnt im Sommer 2011.

  • Aus der Uni Wuppertal werden frühestens 2012 Studierende mit Praxissemester in den VD eintreten, aus den anderen Universitäten 2014.
  • Bereits jetzt können sich Schüler und Schülerinnen für ein Eignungspraktikum einloggen.
    (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISEAngebote)
  • Die neue OVP soll im März 2011 vorliegen.

Stand vom 19.9.2010

Rosemarie Möhle-Buschmeyer
GSV-NRW