Länger gemeinsam lernen

Eine Initiative vom Grundschulleiterinnen und Grundschulleitern

Am 5. Februar 2010 haben drei Grundschulleiter auf der Landespressekonferenz eine (fast private) Initiative vorgestellt, in der Schulleitungsmitglieder von Grundschulen aus NRW erklären, dass sie eine Schule leiten wollen, die der Förderung verpflichtet ist und nicht dem Sortieren von Kindern dienen soll!

April 2010: Inzwischen gibt es ein deutschlandweites Echo: In der Zeitschrift Erziehung und Wissenschaft erschien ein Beitrag mit einem Zitat von Frau Ministerin Sommer, das seinerseits zu einer heftigen Reaktion aus den Kreise der Erziehungswissenschaftler führte …

Wir dokumentieren:

Presseerklärung

Als die Kollegen Scheidle, Bertling und Borns am Morgen vor der Pressekonferenz (Ltg. Leo Flamm) die aktuellen Zahlen austauschten, kamen sie auf knapp über 500. Der Text war bereits gedruckt und konnte nicht mehr geändert werden. (BB, 5.2.10 – 15:20)

Vor einer Woche haben die SchülerInnen der 4. Klassen ihr Halbjahreszeugnis bekommen zusammen mit der Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule.

Die Erfahrungen in den Grundschulen und viele wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Schulformprognosen zu einem erschreckend hohen Prozentsatz im Laufe der weiteren Schullaufbahn revidiert werden müssen. Dabei ist nach Erfahrung aller Beteiligten nicht die Beratung der Grundschule oder die Entscheidung der Eltern falsch, falsch ist allein der Zwang, diese Entscheidung überhaupt zu diesem Zeitpunkt für so junge Kinder fällen zu müssen. Eine längere gemeinsame Schulzeit wäre ein erster Schritt für bessere Lebenschancen für unsere Kinder. 450 Grundschulleiterinnen und –leiter in ganz NRW haben innerhalb kürzester Zeit den untenstehenden Aufruf für ein längeres gemeinsames Lernen unterschrieben.

Wir wollen eine Schule leiten, die allen Kindern einen erfolgreichen Start ins lebenslange Lernen ermöglicht. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass unsere Grundschulen da auf dem richtigen Weg sind. Sie zeigen aber auch, dass die kindliche Entwicklung sehr unterschiedlich verläuft. Darauf muss Schule reagieren können.

Wir erklären daher: Uns reicht die Zeit gemeinsamen Lernens aller Kinder nicht!

Grundschule braucht

  • mehr Zeit für jedes einzelne Kind, damit es in kleinen Gruppen seine individuellen Stärken entwickeln kann;
  • mehr Zeit für die Förderung aller Kinder ohne eine frühzeitige Schulform-empfehlung.
  • Kinder brauchen
  • mehr Zeit für die individuelle Entwicklung ohne den Druck durch eine frühe Trennung in verschiedene Schulformen;
  • mehr Zeit für ein längeres gemeinsames Lernen in einer Schule für alle Kinder ohne Auslese.

Wir wollen eine Schule leiten, die die Lebenschancen aller Kinder fördert und nicht durch die Verteilung auf verschiedene weiterführende Schulformen belastet. Vier Grund­schuljahre sind zu kurz, um Chancengleichheit zu schaffen und jedem Kind seine individuelle Entwicklung zu ermöglichen.

Die Initiative der Grundschulleiterinnen und –leiter ist unabhängig und hat sich nur für diesen Appell zusammengeschlossen.

Kontakt:
Baldur Bertling, Dinslaken (BBertling@t-online.de); Rixa Borns, Münster (RixaBorns@t-online.de);

Kompetenzzentrum für die sonderpädagogische Förderung

… mehr als wieder mal ein neuer Name für die ehemaligen Sonderschulen

Bereits nach einem Jahr Erfahrung mit den Kompetenzzentren kündigt das Ministerium an, die Zahl der “Pilotprojekte” auf 50 zu erhöhen. Das war Anlass für eine kleine Anfrage der Abgeordneten Hendricks und Schneppe im Landtag, die am 8. Juli 2009 von Ministerium beantwortet wurde.

  1. Wie arbeiten die Kompetenzzentren mit den Regeleinrichtungen der frühen Förderung/Bildung zusammen?
  2. Wie werden die Kompetenzzentren ihrem Zielgerecht, Kinder und Jugendliche „an­schlussfähiger” zu machen?
  3. Wie gehen die Schüler und Schülerinnen in den Kompetenzzentren in die Statistik der “Förderschüler” mit ein?
  4. In welchem Umfang erhofft sich die Landesregierung durch die der n Kompetenzzent­ren Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen individuell zu integrieren? (Bitte Zielmarke mit Begründung formulieren)
  5. Mit welchen Unterstützungsangeboten wird die Integration in die allgemeinen Schulen aus den Kompetenzzentren heraus begleitet?

Hier geht es zur .pdf-Datei mit dem vollen Text von Anfrage und ministerieller Antwort.

Bereits nach einem Jahr Erfahrung mit den Kompetenzzentren kündigt das Ministerium an, die Zahl der “Pilotprojekte” auf 50 zu erhöhen. Das war Anlass für eine kleine Anfrage der Abgeordneten Hendricks und Schneppe im Landtag, die am 8. Juli 2009 von Ministerium beantwortet wurde.

Mai 2008 / Aus Sonderschulen wurden vor wenigen Jahren Förderschulen. Das ist bald Geschichte. Bald sollen nach den Plänen der Landesregierung aus den Förderschulen “Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung” erwachsen.

In solchen Zentren sollen schulische und kommunale Kompetenzen rund um Kinder mit besonderem Förderbedarf gebündelt werden: Diagnostik, Beratung, Prävention und Unterricht werden als Aufgaben beschrieben.

Zunächst soll es bis zu 20 Pilotprojekte im Land geben. Innerhalb von drei Jahren sollen deren Erfahrungen ausgewertet werden. Danach wird es endgültige Regelungen geben.

BB (Mai 2008)

Hier gibt es dazu allerlei “Lesefutter”

Pressemeldung des Ministeriums

Düsseldorf, den 19.05.2008
Nordrhein-Westfalen geht neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Vom kommenden Schuljahr an wird Nordrhein-Westfalen in 20 unterschiedlich großen Regionen völlig neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung gehen. Dabei sollen in einem Pilotprojekt Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ausgebaut werden – mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf häufiger als bisher wohnortnah und integrativ in den Regelschulen beschult werden können.

Eine aus Vertretern des Schulministeriums, der oberen Schulaufsicht sowie Wissenschaftlern (Prof. Kerstin Ziemen, Köln; Prof. Franz Wember, Dortmund) zusammengesetzte Jury hat nun aus insgesamt 57 Anträgen von Schulträgern 20 Projekte ausgewählt. Ministerin Barbara Sommer beabsichtigt, den einstimmigen Juryvorschlag umzusetzen. Das Schulministerium wird nun mit den entsprechenden Schulträgern konkrete Vertragsgespräche über eine Beteiligung an der Pilotphase für die „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ führen. Da bei vielen der Projektanträgen noch grundlegende Fragen zu klären sind, ist damit allerdings noch keine endgültige Entscheidung über die Beteiligung an der Pilotphase gefallen.

„Wir gehen mit dem Konzept der Kompetenzzentren neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung. Dieses Konzept ermöglicht den Förderschulen, aber auch den beteiligten Grundschulen, Haupt- und Gesamtschulen sowie anderen Schulformen mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum – im Interesse einer bedarfsgerechten, individuellen Förderung insbesondere von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen“, erklärte Schulministerin Barbara Sommer.

Durch eine enge Zusammenarbeit der Kompetenzzentren mit den allgemeinen Schulen, aber auch durch unterstützende Angebote der Schulträger unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe, der Erziehungs- und Elternberatung sowie durch eine Zusammenarbeit mit Familienzentren oder schulpsychologischen Beratungsstellen soll das Konzept dazu beitragen, dass Kinder früher und gezielter gefördert werden, so dass sich Lern- und Entwicklungsstörungen seltener zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen.

Die Jury legte bei ihrer Auswahlempfehlung über rein fachliche, pädagogische Aspekte hinaus weitere Gesichtspunkte zugrunde. Da es Ziel der Pilotphase ist, Erfahrungen unterschiedlicher Art zu sammeln, um anschließend unter bestimmten Auflagen allen Schulträgern in Nordrhein-Westfalen den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren zu ermöglichen, kam es darauf an, möglichst exemplarische Anträge für ganz unterschiedliche Fallgestaltungen einzubeziehen. Das heißt, sowohl Anträge aus dem ländlichen als auch aus dem städtischen Raum, sowohl Anträge bei denen nur eine Förderschule als auch jene, bei den mehrere Förderschulen – dazu gegebenenfalls noch in unterschiedlicher Trägerschaft (Kommune, Kreis, Landschaftsverband) – betroffen sind, sollten berücksichtigt werden. Zudem sollten möglichst in allen Bezirksregierungen mit den verschiedenen Fallkonstellationen Erfahrungen gesammelt werden können. Das bedeutete aber auch, dass eine ganze Reihe qualitativ hochwertiger Anträge für die Teilnahme an der Pilotphase nicht berücksichtigt werden konnten – einfach deshalb, weil es von dieser Konstellation bereits viele ebenfalls gute, gleichwertige Anträge gab.

Mit folgenden Schulträgern sollen nun weiterführende Gespräche über eine Beteiligung an der Pilotphase geführt werden. Zu den genannten Schulen können bzw. müssen je nach Antrag noch weitere Partnerschulen hinzukommen:

Regierungsbezirk Arnsberg:

  • Bergkamen: Albert-Schweitzer-Förderschule
  • MärkischerKreis: Volmetal-Förderschule
  • Dortmund (West): Dellwig-Förderschule und Förderschule an der Froschlake
  • Hochsauerlandkreis (östlicher Teil):Brilon in Kooperation mit Marsberg, Winterberg und Medebach; Roman-Herzog-Schule in Kooperation mit der Georg-Friedrich-Daumer-Schule, der Kerschensteiner-Schule und der Jakobus-Schule

Regierungsbezirk Detmold

  • Kalletal: Fröbel-Förderschule
  • Gütersloh: mehrere Förderschulen in Kooperation für das gesamte Stadtgebiet (Fröbelschule, Hundertwasser-Schule, Pestalozzi-Schule)
  • Minden-Lübbecke: 3 Kommunen (Hille, Minden, Espelkamp): Martinsschule in Kooperation mit der Rodenbeck-Schule, der Mindenerwald-Schule sowie der Förderschule Eickhorst
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Albatros-Förderschule,Bielefeld

Regierungsbezirk Düsseldorf:

  • Emmerich: Förderzentrum Grunewald
    Essen: Förderschule am Steeler Tor und andere Kooperationsschulen
    Kreis Wesel: alle Förderschulen aller kreisangehörigen Gemeinden
    Landschaftsverband Rheinland / StadtOberhausen: Rheinische Förderschule von-Trotha-Straße, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Regierungsbezirk Köln:

  • Leverkusen: Pestalozzi-Förderschule, Rat-Deycks-Schule, Comeniusschule
  • Köln: Finkenberg-Schule (Region Porz) und Förderschule Berliner Straße (Region Mülheim-Ost) in Kooperation mit der Kopernikusschule
  • Zülpich: Stephanus-Förderschule
  • Wermelskirchen: Pestalozzi-Förderschule

Regierungsbezirk Münster:

  • Ennigerloh: Pestalozzi-Förderschule
  • Dorsten: von-Ketteler-Förderschule
  • Rheine: Grüter-Förderschule
  • Münster: Uppenberg-Förderschule und Richard-von-Weizsäcker-Förderschule und weitere Kooperationsschulen

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/PM_2008/pm_19_05_2008.html

Vier Säulen: Diagnostik – Beratung – Prävention – Unterricht

aus: Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW – MSW, 17.10.2007

DIAGNOSTIK

  • Eingangsdiagnostik und Unterstützung von Schuleingangsdiagnostik
  • Prozess begleitende Diagnostik an unterschiedlichen Lernorten
  • Individuelle Förderplanung („Kompetenz orientierte Förderdiagnostik“)
  • Interdisziplinäre Vernetzung der diagnostischen Kompetenzen

BERATUNG

  • Individuelle Schullaufbahnberatung
  • Eltern- sowie Schülerinnen/Schüler-Beratung
  • Kollegiale Beratung (intern und extern)
  • Mediale und technische Beratung: Beratung bei der Organisation, Beschaffung und Anwendung von technischen und medialen Hilfsmitteln
  • Interdisziplinäre Beratung Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schulen in Zusammenarbeit mit den Kompetenzteams auf Schulamtsebene

PRÄVENTION

  • Frühförderung (Schnittstelle perspektivisch: Kindergarten – Schule; z. B. Sinnesschädigungen)
  • Interdisziplinäre, pädagogische und organisatorische Lern- und Erziehungsbegleitung im Vorfeld von Lern- und Entwicklungsstörungen (evt. auch außerhalb von AO-SF)
  • Prävention durch Qualifikation von Lehrkräften der allgemeinen Schulen (z.B. auch durch Einbindung in die Arbeit von Kompetenzteams), durch Elternberatung, durch Unterricht von und Arbeit mit Kindern ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Vernetzung der erforderlichen außerschulischen Hilfen (z.B. Jugendhilfe, medizinische/ therapeutische/ psychologische Dienste)

UNTERRICHT

  • Lehrkräfte des Kompetenzzentrums unterrichten Kinder und Jugendliche sowohl im Kompetenzzentrum selbst als auch in allgemeinen Schulen des Einzugsgebietes;
  • Verknüpfung der individuellen Förderplanung mit den curricularen Vorgaben (Schwerpunkt bei den allgemeinen Schulen)
  • Bereitstellung von Lernprozessbegleitung, von Methodenkompetenz des eigenständigen Lernens
  • Ausbau von Medienkompetenz (u. a. Einsatz angemessener technischer Hilfsmittel).

(aus den “Eckpunkten”)

Pläne der Landesregierung

aus der Internetseite des Ministeriums:
Förderschulen werden zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ausgebaut

“Wir wollen erreichen, dass Kinder früher, unbürokratischer und bedarfsgerechter gefördert werden. Deshalb sollen noch mehr Kinder als bisher möglichst wohnortnah und präventiv in allgemeinen Schulen gefördert werden.” Das erklärte Schulministerin Barbara Sommer am Dienstag (30.10.2007) nach der Sitzung des Landeskabinetts. Die Landesregierung hat dabei Eckpunkte für eine Pilotphase zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gebilligt. In den kommenden drei Jahren sollen auf Antrag von Schulträgern bis zu 20 solcher Kompetenzzentren entstehen. Mit dem Schulgesetz hat die Landesregierung den Schulträgern die Möglichkeit gegeben, Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung auszubauen. Sie sollen die Systeme Förderschule und Gemeinsamer Unterricht in einem örtlichen oder regionalen Netzwerk von Schulen zu einem Gesamtsystem sonderpädagogischer Förderung zusammenführen.

externe Verbindungen:
Die Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen in Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung erhalten Sie hier.

Die Presseerklärung im Wortlaut

Düsseldorf, den 30.10.2007

Nordrhein-Westfalen geht neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung – Pilotphase mit Kompetenzzentrum

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat grünes Licht für grundsätzlich neue Wege in der sonderpädagogischen Förderung gegeben. Das Kabinett billigte Eckpunkte für eine Pilotphase zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung, wie sie erstmals im Schulgesetz verankert wurden. In den kommenden drei Schuljahren sollen auf Antrag von Schulträgern bis zu 20 solcher Kompetenzzentren entstehen.

Wir wollen erreichen, dass Kinder früher, unbürokratischer und bedarfsgerechter gefördert werden. Deshalb sollen noch mehr Kinder als bisher möglichst wohnortnah und präventiv in allgemeinen Schulen gefördert werden,“ erklärte Schulministerin Barbara Sommer. Mit der zum kommenden Schuljahr beginnenden Pilotphase sollen an mehreren Standorten und mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten die Voraussetzungen für ein neues Konzept der sonderpädagogischen Förderung erarbeitet werden, das dann – sofern die Schulträger es wollen – auf ganz Nordrhein-Westfalen übertragen werden könnte. Nordrhein-Westfalen gehört mit diesem Konzept bundesweit zu den Vorreitern.

Mit dem Schulgesetz hat die Landesregierung den Schulträgern die Möglichkeit gegeben, Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung auszubauen (§ 20 Abs 5 SchulG). Sie sollen die Systeme Förderschule und Gemeinsamer Unterricht in einem örtlichen oder regionalen Netzwerk von Schulen zu einem Gesamtsystem sonderpädagogischer Förderung zusammenführen. Konkret heißt das: eine Förderschule, die zum Kompetenzzentrum ausgebaut wird, soll ein breites Spektrum sonderpädagogischer Förderung – zum Beispiel den gesamten Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) abdecken und Schülerinnen und Schüler sowohl innerhalb des Kompetenzzentrums als auch in den mit ihm in einem festen Netzwerk verbundenen allgemeinen Schulen fördern. Dies entspricht einer langjährigen Forderung aus dem Bereich der Sonderpädagogik, welche die Landesregierung – nach intensiver fachlicher Vorerörterung – umsetzen möchte.

Die Schulträger sollen möglichst auch weitere Unterstützungsangebote (z. B. schulpsychologische Beratungsstellen, Familien- und Erziehungsberatung, medizinische Unterstützung) mit dem Kompetenzzentrum vernetzen.

Ziel dieses Konzeptes ist es auch, insbesondere im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, der nahezu 70 Prozent aller sonderpädagogisch geförderten Kinder und Jugendlichen ausmacht, durch frühzeitige Förderung präventiv dazu beizutragen, dass sich Unterstützungsbedarfe nicht erst zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen. Gerade in diesem – oftmals auch auf soziale Einflüsse zurückzuführenden Bereich der sonderpädagogischen Förderung – ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler in den vergangen Jahren deutlich gestiegen.

Aufgrund der mit diesem Konzept verbundenen grundlegenden Änderung der sonderpädagogischen Förderung in örtlichen bzw. regionalen Kontexten sowie vieler damit zusammenhängender haushaltsrechtlicher, dienst- und personalrechtlicher sowie schulfachlicher Fragestellungen, sollen zunächst im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden. Schulträger sollen sich um die Teilnahme an dieser Pilotphase, die zum kommenden Schuljahr 2008/2009 beginnt, bis Ende Januar bewerben. Eine Grundlage dafür bilden die heute vom Kabinett gebilligten Eckpunkte, die nun zunächst den Verbänden zur Stellungnahme übersandt werden.
Diese Presseerklärung. gibt es im Original auf den Seiten des Ministeriums.

Erklärte Absicht und/oder Realität ?!

Stellungnahme der Landesgruppe NRW des Grundschulverbandes
Hier der Inhalt des Briefes, den Kollegin Beate Schweitzer für die Landesgruppe an das Ministerium schrieb. Den ganzen Brief an Frau Ministerin Sommer gibt es auch als pdf-Datei.

Die Landesgruppe meint:

Die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung ist eines der Arbeitsgebiete des Grundschulverbandes. Die Forderung nach einer individuellen Förderung in integrierten Systemen gehört seit langem zu den Kernpunkten der pädagogischen und bildungspolitischen Ausrichtung des GSV.

In Bezug auf die sonderpädagogische Förderung begrüßen wir daher alle Maßnahmen, die der Qualitätsentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts dienen.

Auf diesem Hintergrund können wir das vorliegende Eckpunktepapier nur differenziert nach seiner Absichtserklärung und den angestrebten Realisierungsüberlegungen bewerten.

Positiv bewerten wir die Absicht einer möglichst frühzeitigen, präventiv ausgerichteten (sonder)pädagogischen Förderung. Wir unterstützen daher alle Maßnahmen, die dazu dienen

  • Kinder und Jugendliche frühzeitig zu fördern, auch ohne ein formelles Verfahren zu beantragen oder gar abschließen zu müssen,
  • diese Förderung integrativ zu organisieren,
  • die verschiedenen Kompetenzen zu bündeln und
  • die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Unterstützungssysteme zu fördern.

Negativ bewerten wir die diese Zielsetzung relativierende und einschränkende Aussage, dass für die angestrebte Integration „die Voraussetzungen … gegeben sein müssen.“

Mit dieser Relativierung sehen wir insbesondere für Kinder mit dem Förderschwerpunkt ‚Lernen’ weiterhin nicht die grundsätzliche Entscheidung für eine integrative Förderung gegeben. Ignoriert werden damit z.B. die Forschungsergebnisse des Hamburger Erziehungswissenschaftlers Prof. Hans Wocken, der in seinen Untersuchungen die angestrebten Lernzuwächse von Kindern an Förderschulen mit dem Schwerpunkt ‚Lernen’ sehr kritisch beleuchtet.

Auch die in der neuesten PISA-Studie wieder einmal bestätigte hohe Abhängigkeit des Schulerfolgs von der sozialen Herkunft wird damit weiter festgeschrieben, da ein Großteil der Kinder an diesen Förderschulen aus sozial benachteiligten Familien stammt.

Das Eckpunktepapier bleibt daher in seinen Realisierungsabsichten hinter der eigenen Zielsetzung zurück.

Der GSV fordert daher

  • das Menschenrecht auf Bildung endlich für alle Kinder einzulösen und kritisiert weiterhin und nachdrücklich die auf Selektion beruhenden Schulstrukturen
  • die politisch Verantwortlichen auf, endlich die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Anspruch auf eine integrierte individuelle Förderung auch umgesetzt werden kann.

Wir begrüßen, dass die neue Organisationsform zunächst erprobt wird. Wir sehen allerdings, dass der zeitliche Vorlauf und die formalen Vorgaben für die Antragstellung sehr eng sind und erwarten dennoch, dass bei der Genehmigung zur Teilnahme am Pilotprojekt sorgfältig geprüft wird, ob die Beiträge des Schulträgers den Kriterien des Eckpunktepapiers genügen und ob tatsächlich die Zustimmung aller im Einzugsbereich liegenden Schulen eingeholt wurde.

Bei dieser Phase der Erprobung wird darauf zu achten sein,

  • ob die Schulträger ihre Kompetenzzentren so unterstützen, dass das angestrebte dichte Fördernetz „rund um das einzelne Kind“ tatsächlich realisiert wird.
  • ob der Aufbau der Prävention mit dem zur Verfügung gestellten Lehrerstellenzuschlag gelingen kann,
  • dass die zusätzliche Präventionsarbeit nicht zu Lasten der bisher zu leistenden Aufgaben von Grund- und Förderschule geht,
  • ob die Entscheidungen über Diagnostik, Beratung und Prävention tatsächlich von allen Beteiligten unbürokratisch („auf gleicher Augenhöhe“) gefällt werden.

Bildung ist ein Menschenrecht

Die Mittelschicht grenzt sozial Benachteiligte aus

Die jüngste UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet auch Deutschland auf ein inklusives Schulsystem, das alle Kinder in einer Schulform integriert und sie dort gemeinsam fördert. Die Bildungspolitik ist aufgefordert, das System der Kategorisierung und Verteilung von Kindern auf hierarchisch gegliederte Schulformen und Sonderschulen zu beenden und die Rahmenbedingungen für gemeinsames Lernen mit individueller Förderung ohne Diskriminierung auf der Basis von Chancengleichheit zu schaffen. Genau dies forderte schon 1994 die Unesco-Erklärung von Salamanca. Auch in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ist der Grundgedanke einer Bildung enthalten, die von den Bedürfnissen des Kindes ausgeht und das Recht auf Gleichheit, Menschenwürde und Schutz vor Diskriminierung für alle Kinder einfordert.

Die Bundesregierung hat sowohl die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert als auch die Salamanca-Erklärung mitgetragen. Auch die jüngste Konvention der Vereinten Nationen ist von ihr schon unterschrieben, wenn auch noch nicht ratifiziert worden. Und trotzdem: Von einem politischen Umdenken sind wir weit entfernt.

Wie sonst ist zu erklären, dass trotz der Kenntnis dieser Menschenrechtserklärungen Strukturveränderungen eingeleitet wurden oder geplant werden, die eine Verletzung des Menschenrechts auf Bildung vorsätzlich in Kauf nehmen? Offensichtlich scheint sich bundesweit ein bildungspolitischer Trend durchzusetzen, die strukturellen Defizite mit dem Modell der sogenannten Zweigliedrigkeit lösen zu wollen. Jüngst hat etwa die Wochenzeitung Die Zeit eine Kampagne für dieses Konzept gestartet. Das falsche Etikett kann aber nicht verdecken, dass das Sonderschulsystem neben Gymnasium und Gesamtschule als drittes Glied erhalten bleibt und damit auch bei dieser “Lösung” Kinder in den “Bildungskeller” der Sonderschulen abgeschoben werden dürfen.

Allenthalben werden die Selektionsstrategien verschärft durch Qualitätssicherung und Output-Kontrollen. Leistungsvergleiche in den Grundschulen haben nachweislich zu sehr viel mehr Sonderschulüberweisungen geführt. Weder ist die Qualität des integrativen Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen in den letzten Jahren verbessert noch die Integrationsquote merklich ausgebaut worden, während die Schülerzahlen in den Sonderschulen deutlich angestiegen sind. Alle Bundesländer haben inzwischen ihr Sonderschulsystem zum Förderschulsystem umdeklariert und behaupten damit wider besseres Wissen, behinderten und sozial benachteiligten Kindern würden dort echte Zukunftschancen durch kompensatorische und rehabilitative Maßnahmen eröffnet.

Dass eine Schule für alle ohne Ausgrenzungsstrategien und mit erfolgreichen Lernergebnissen pädagogisch machbar ist, beweisen nicht nur die erfolgreichen Systeme im Ausland. Auch in unserer Republik haben sich Schulen allein oder in Netzwerken den Auftrag gegeben, sich an den Kriterien einer inklusiven Schule zu messen. Vor allem in Grundschulen, Gesamtschulen und im Gemeinsamen Unterricht sind pädagogisch fundierte und wissenschaftlich ausgewertete Modelle entwickelt und Erfahrungen gesammelt worden, die übertragbar wären, wenn die Politik dafür die richtigen Weichen stellte.

Tatsächlich verweist die politische Verweigerung, aus den vielen guten Beispielen und den empirischen Vergleichsstudien die richtigen Schlüsse zu ziehen, auf gesellschaftliche Ursachen, die mit Teilen der heutigen Mittelschichten verbunden sind. Im selektiven Schulsystem haben sich dank der Bildungsexpansion – sprich: Öffnung der Gymnasien und Einrichtung von Gesamtschulen auch für Arbeiterkinder – neue akademisch geprägte Mittelschichten herausgebildet. Über ihren eigenen Aufstieg im Fahrstuhl der Bildungsexpansion haben manche Absolventen mit erfolgreicher gymnasialer Biografie offenbar diejenigen vergessen, die der Fahrstuhl nicht mitgenommen hat.

Wie in bildungssoziologischen Studien nachgewiesen neigen sie dazu, ihren Erfolg sich selbst und der eigenen Leistung zuzuschreiben. In der Logik dieses Denkens werden gesellschaftliche Probleme individualisiert, und es gilt für sie im Umkehrschluss, dass die Bildungsverlierer ihren Misserfolg und ihre geringe Bildung selbst verschuldet haben. Für ihre eigenen Kinder wünschen sich diese “Aufsteiger” das Abitur am Gymnasium, weil es Erfolg und eine soziale Trennung von den bildungsfernen Unterschichten sichert. Dieses Motiv verbindet sie mit Teilen der traditionellen Mittelschicht und des Bildungsbürgertums. In dem Maße, wie auch in die Mittelschichten die Angst vor Prekarisierung eindringt, werden die Bildungsprivilegien, die das Gymnasium für sie garantiert, noch stärker verteidigt.

Schon in den Grundschulen zeigt sich bei Eltern der Mittelschichten bewusstes soziales Segregationsverhalten in der Wahl der Grundschule. Selbst manchen Eltern, die die Integration ihres behinderten Kindes in die Regelschule fordern, ist das Gymnasium sakrosankt. Sie fordern zur Vermeidung der stigmatisierenden Sonderschule zwar ihr Wahlrecht auf den Gemeinsamen Unterricht, aber nicht die grundsätzliche Abschaffung der Sonderschulen und der Gymnasien in der Perspektive einer Schule für alle. Sieht man sich die Integrationskinder genauer an, stellt man fest, dass Kinder aus benachteiligten Familien und aus Migrantenfamilien auch im Gemeinsamen Unterricht unterrepräsentiert sind. Sie haben keine Lobby, und ihre Eltern sind relativ hilflos gegenüber der Schulbürokratie.

Das Schulsystem in einer Demokratie darf sich nicht hergeben für die Realisierung heimlicher Apartheid-Wünsche von Eltern. Die Bildungspolitik ist verpflichtet, bei der Frage, in welche Richtung unser Schulsystem verändert werden soll, das Menschenrecht auf Bildung grundsätzlich höher zu gewichten als den Anspruch von Eltern, die ihren Kindern das Abitur am Gymnasium vererben wollen. Dabei ist von Politikern, denen dieses Denken möglicherweise auch nicht fremd ist oder die auf Wählerstimmen schielen, zu verlangen, dass sie über ihren Schatten springen und das Ganze im Auge haben.

Wenn das selektive Schulsystem die Bildungsarmut von Kindern der unteren sozialen Schichten verfestigt, ihnen und den behinderten Kindern Teilhaberechte verweigert, sie menschlich entwertet und zu den gesellschaftlich Überflüssigen macht, dann geht die Verletzung ihres Menschenrechts auf Bildung uns alle an. Wie können wir sonst glaubwürdig in Menschenrechtsfragen auftreten, wenn wir hierzu schweigen? Unser demokratisches Zusammenleben ist in Frage gestellt – und die langfristigen gesellschaftlichen Schäden und Folgekosten von Desintegration und Exklusion müssen auch von allen getragen werden.

zuerst erschienen in TAZ, 3.12.2007 /
hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Autorin

Sprachstandstests für vierjährige Kinder

Mit vier Delfinen zu Besuch im Pfiffikushaus …

… so oder ähnlich redet man über das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung, wenn man darüber noch nicht den Humor verloren hat. Seit 2006 beschäftigt es die Menschen rund um Kindertagesstätten und Grundschulen.

Inzwischen – seit November 2007 – hat sich hier auf dieser Internetseite so viel Material angesammelt, dass es neu geordnet werden musste.

2010 – Delfin4

Auswertung im Pressespiegel (weiter unten dokumentieren wir die Pressemeldung des VBE vom Dezember 2009)

Ergebnis der VBE-Umfrage zur Sprachkompetenz nach Delfin 4: Lehrkräfte vermissen Wirkung

Dortmund, 11.12.2009
Zu Beginn des laufenden Schuljahres sind die ersten Kinder eingeschult worden, die den Sprachfeststellungstest Delfin 4 absolviert haben. Der VBE hat dies zum Anlass genommen, um unter den Klassenlehrerinnen und -lehrern der 1. Jahrgänge eine Umfrage zur Wirkung der Sprachförderung durchzuführen.

Insgesamt waren 1.761 Fragebögen auswertbar, das ist etwa ein Drittel der Klassenlehrerinnen der 1. Jahrgänge in NRW. 64,5% geben an, dass nicht alle Kinder “vom ersten Schultag an die Unterrichtssprache Deutsch altersgemäß beherrschen”. Das hatten die an den Sprachstandsfeststellungen beteiligten Ministerien (MSW und MGFFI) als Ziel der zusätzlichen Sprachförderung formuliert.

1.600 Lehrerinnen und Lehrer gaben an, Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache zu unterrichten. Hiervon stellen 51,4% keine Verbesserungen im Vergleich zu den vorherigen Jahrgängen fest, die keine Sprachförderung erhalten haben. Bei den Kindern mit deutscher Herkunftssprache geben 77,1% an, keine Verbesserungen im Vergleich zu den Jahrgängen ohne Sprachförderung feststellen zu können.

“Für den VBE ist das ein Zeichen dafür, dass die versprochene Sprachförderung bei den Kindern nicht in ausreichendem Maß ankommt”, kommentiert der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann diese Umfrageergebnisse. “Wir halten es für erforderlich, die Wirksamkeit der Sprachförderung wissenschaftlich zu überprüfen, um Verbesserungen in die Wege leiten zu können.”

Das Land stellt den Kindertageseinrichtungen pro Kind mit Sprachförderbedarf 340 Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Gleichzeitig wurden aber in der Folge des Kinderbildungsgesetzes z. T. erhebliche Stellenkürzungen vorgenommen.

“Wenn die Kindertageseinrichtung dann zwar Material für die Sprachförderung kaufen kann, aber nicht ausreichend Personal dafür zur Verfügung hat, hilft das den Kindern nicht”, so Beckmann.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Udo Beckmann: 0170/ 29 22 590 (ab 15.00 Uhr)
Doris Feldmann: 01520/ 499 3029

Ansprechpartner:
Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW