Nicht unbedingt eine Überraschung, denn bereits im Masterplan war es angekündigt. Zum Schuljahr 2021/22 soll es neue Lehrpläne für die Grundschule geben. Dass angesichts der aktuellen Lage, wo gerade an Grundschulen die Bewältigung der Corona-Krise alle Kräfte bündelt, für die Diskussion der Entwürfe gerade mal acht Wochen (incl. der Weihnachtsferien) Zeit sein soll, macht die Beteiligten betroffen. Es wäre besser, den Betroffenen genügen Zeit für die Beteiligung zu lassen!

Neue Lehrpläne für die Grundschhule zum Schuljahr 2021/22 – wirklich?????

Auf der Internetseite:

https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrlaene/lehrplannavigator-grundschule/index.html

teilt das Ministerium am 7. 12.20 mit: „Die Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 2 SchulG für die unten aufgelisteten Lehrpläne wurde eingeleitet. Das Mitwirkungsverfahren endet am 28.01.2021.“

Der Grundschulverband hält dazu fest:

Zeitpunkt und Prozess der Lehrplanüberarbeitung weisen auf ein mangelndes Verständnis der pandemiebedingten Belastungen der Schulen und ein sehr geringes Interesse an echter Partizipation durch die Betroffenen hin: Mitten in der Pandemie soll in wenigen Wochen die Verbändebeteiligung zur Lehrplannovellierung abgeschlossen werden!

Dieses vorgesehene ‚Beteiligungsverfahren‘ sieht Rückmeldungen von Vertreterinnen und Vertretern der Schulpraxis zu den erstellten Entwürfen innerhalb eines Monats vor und konterkariert damit alle Beteuerungen nach echter Partizipation: Der GSV  vermisst eine ausführliche und ergebnisoffene Diskussion der Fachexpertinnen und Fachexperten mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulpraxis und einen zeitlich angemessenen Implementationsrahmen, der nach einer Erprobungsphase die Rückmeldungen sichtet, auswertet und in eine überarbeitete Endfassung überführt – in Kürze: Nicht Beteiligte betroffen machen sondern Betroffene ernsthaft beteiligen, das wäre das Gebot der Stunde.

Inhaltlich hätten wir Vieles an Details beizutragen. Wegen der Kürze der Zeit deshalb hier nur Grundsätzliches.

Wir treten ausdrücklich für eine Grundschule ein, die konsequent von den Bedürfnissen der Kinder ausgeht. Wir wollen die Grundschule so gestalten, dass die Lern- und Leistungsentwicklung aller Kinder auf der Basis erfüllbarer Kompetenzerwartungen bestmöglich gelingt. Mit dieser Haltung stehen wir Veränderungen der Richtlinien und Lehrpläne grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

So bewerten wir positiv die geplante Einführung des Fachs Ethik, die ein gemeinsames Lernen der Kinder, die weltanschaulich unterschiedlich sozialisiert sind, ermöglichen wird. Die Wertigkeit fachlicher Standards im Sinne von tragfähigen Grundlagen ist für uns selbstverständlich. Wir unterstützen ebenfalls die bereits bekannte Grundidee der Beschreibung von Kompetenzen, die Kinder auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus erwerben. Allerdings üben wir deutliche Kritik an der Anzahl und der fehlenden Priorisierung der beschriebenen Kompetenzen und verbindlichen Inhalte. Zusätzliches wird ergänzt ohne Entbehrliches, zum Beispiel die schriftlichen Rechenverfahren, zu streichen. Wir nehmen den Lehrplanentwurf als Beschreibung eines unerreichbaren Erwartungshorizonts wahr, der Grundschullehrkräfte unter hohen Zeitdruck und Grundschulkinder unter Leistungsdruck setzt.

Kritisch bewerten wir ebenfalls die Betonung der Anschlussfähigkeit der Grundschullehrpläne an die Kernlehrpläne der weiterführenden Schulen. Diese grundsätzlich sehr wichtige und sinnvolle Verbindung muss von den Grundschullehrplänen aus gedacht werden und die Kernlernpläne der Sekundarstufe einer Überprüfung unterziehen!

Nach wie vor gilt die Eigenständigkeit der Grundschule – sie ist in diesem Sinne kein ‚Zuliefererbetrieb‘!

(Für den Vorstand der Landesgruppe – Beate Schweitzer / Baldur Bertling) 23.12.2020

Schreibe einen Kommentar