Reform der Lehrerausbildung – auf dem Weg zum Gesetz

Wir dokumentieren hier die Beiträge unserer Website aus der Zeit seit Veröffentlichung der konkreten Pläne der Landesregierung:

Schaubild des MSW

Neue Lehrerausbildung NRW

  • Lehramt Grundschule
  • Lehramt Haupt-, Real- und Gesamtschule
  • Lehramt Gymnasium und Gesamtschule
  • Lehramt Berufskolleg
  • Lehramt Förderpädagogik

Staatsexamen
Vorbereitungsdienst (12 Monate ab 2015)

Master
4 Semester
Fach 1, Fach 2
Bildungswissenschaften, Schulformbezug
Darin: 1 Praxissemester

Bachelor
6 Semester
Fach 1, Fach 2
Bildungswissenschaften Schulformbezuq vor allem im letzten Jahr
Praktika

Schulassistenzpraktikum / Vorpraktikum (Schulen)
10 Wochen
Für alle Lehramtsstudierenden

Pressemitteilung des GSV

Grundschulverband begrüßt NRW-Eckpunkte zur Lehrerausbildung

Alle Lehrer sind Lehrer! Gleichwertigkeit der Lehrämter endlich anerkannt

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Eckpunkte eines neuen Lehrerbildungsgesetzes beschlossen. „Wir begrüßen das Vorhaben der Landesregierung, künftig für alle Lehrämter eine gleich lange Ausbildung einzuführen”, erklärt Horst Bartnitzky, Vorsitzender des Grundschulverbandes, „damit wird die Gleichwertigkeit der Lehrämter von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II endlich anerkannt!”

Mit ihrem Beschluss folgt die Landesregierung dem Gutachten des Bildungsforschers Jürgen Baumert, der aus Sicht der Wissenschaft keinen Grund für eine verkürzte Ausbildung angehender Grundschullehrer und –lehrerinnen ausmachen konnte, sondern lediglich unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte des Studiums empfohlen hat. Damit bekennt sich NRW klar und deutlich zur Aufwertung der Grundschule und der dort tätigen Lehrerinnen und Lehrer .In den beschlossenen Eckpunkten wird die universitäre Ausbildung für alle Lehrämter bekräftigt.

Sechs Semestern Bachelorstudium sollen vier Semester Masterstudium folgen, dem sich die zweite Phase der Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst) anschließen soll. Fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Inhalte sollen vermehrt Teil des Studiums werden und damit dessen Praxisbezug verstärken. Der Einstieg in die Praxis wird durch ein 10-wöchiges Schulassistenzpraktikum erleichtert.

Der NRW-Beschluss ist auch ein wichtiges bundespolitisches Signal.
Horst Bartnitzky: „Mit ihren Eckpunkten setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung einen bundesweiten Maßstab zur Qualität der Lehrerausbildung. Daran werden sich die anderen Bundesländer messen lassen müssen. Das immer noch verbreitete Denken, die Ausbildung könne umso kürzer sein, je jünger die Kinder sind, wird sich damit in Zukunft hoffentlich endgültig erledigen.”

Frankfurt/Main, den 17.09.2007

V.i.S.d.P. Ulrich Hecker, Hülsdonker Str. 64, 47441 Moers

Ist das neue Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung eine Chance für eine bessere Grundschullehrerausbildung?

Wünsche aus Sicht der Grundschule:

Neben den spezifischen pädagogischen Kompetenzen ist in der Grundschule auch Fachkompetenz unverzichtbar. Das Studium sollte – wie bei anderen Lehrämtern auch – eine hohe Fachkompetenz in den grundschulspezifischen Fächern vermitteln, zudem kann nur so Polyvalenz erreicht werden.

Auszubildende Lehrer und Lehrerinnen brauchen Zeit, um den Praxisanforderungen gerecht werden zu können und um professionelle Routinen aufzubauen. Ein 12-monatiger Vorbereitungsdienst, der auch noch die Prüfungsphase beinhaltet, kann dieser Notwendigkeit nicht gerecht werden.

Die Kooperation in den verschiedenen Praxisphasen muss institutionalisiert werden. Schulen brauchen dafür Ressourcen. Schulen sollten nicht unbesehen bzw. selbstverständlich Ausbildungsschulen sein. Der Vorbereitungsdienst soll künftig mit einem hohen Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht beginnen. Die Ausbildung wird dann durch die Schulen sehr intensiv begleitet werden müssen. Nicht alle Schulen und Lehrkräfte sind derzeit qualifiziert genug, um den aktuellen fachwissenschaftlichen und didaktischen Standards entsprechend ausbilden zu können.

Schulen und die ausbildenden Lehrkräfte müssen für diese Aufgabe qualifiziert werden und sowohl Unterrichtsqualität als auch Ausbildungskompetenz nachweisen. Schulen (auch Schulleitungen!) brauchen dazu zusätzliche Ressourcen und Qualifizierungsangebote. Im Prozess der Ausbildung brauchen sie ein Angebot zur fachlichen Begleitung und zur Supervision. Bei den Praxisphasen sind die Belange und Spezifika der Schulformen bezogen auf die Ausbildung der Lehramtsstudierenden zu berücksichtigen.

Grundschulen sind häufig recht kleine Systeme und die sozialen Gefüge in den Lerngruppen sind sensibel, d.h. Kinder brauchen stabile Beziehungen und eine empathische, verlässliche und professionelle Führung. Ein häufiger Wechsel von Praktikanten wirkt sich hier schnell störend aus. Grundschulen können deshalb nur begrenzte Anzahlen von Praktikanten verkraften. In besonderer Weise ist zu berücksichtigen, dass in Grundschulen das Klassen- und Schulleben zum schulischen Lernen gehört, zudem ist ein fächerübergreifendes Lernen in sinnvollen komplexeren Zusammenhängen erwünscht.

Den Schulen muss insgesamt die Möglichkeit zugestanden werden, beim Einsatz der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen und der Praktikanten eigenverantwortlich schulform- und schulspezifischen Erfordernissen gerecht zu werden, d.h. Schulen brauchen einen entsprechenden Entscheidungsspielraum. Dabei darf die Versorgung der Schule aber nicht entscheidungsleitend sein.

Für den Vorstand, R.Möhle-Buschmeyer