Inklusive Bildung – zwischen menschenrechtlichem Anspruch und Wirklichkeit an Grundschulen

Pressemitteilung des Grundschulverbandes e.V.: 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet. Seither sind Land und Bundesländer in der Pflicht, diese auch umzusetzen. Die Positionen des Grundschulverbandes umfassen wesentliche Faktoren, um die UN-BRK an Grundschulen umsetzen zu können. Allerdings werden bislang die Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem inklusiven Bildungssystem auf der Steuerungsebene nur ungenügend gesetzt.