Stellungnahme für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung,
Anhörung zu DS 17/516
am 22. November 2017 im Landtag NRW

Die unterschiedliche Besoldung und die unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung zwischen den Lehrkräften der verschiedenen Schulstufen ist schon seit langem Thema – nicht nur aber besonders an den Grundschulen im Lande. Bereits 1985 z.B. fragten wir beim Grundschultag in Bielefeld, warum denn Lehrkräfte an Grundschulen nicht die gleiche Arbeitszeit haben, wie Lehrkräfte an Gesamtschulen1 – war und ist doch die Grundschule die einzige wirklich funktionierende Gesamtschule im Lande! Außerhalb der Grundschulen hat es aber in den vergangenen Jahren eigentlich niemanden wirklich aufgeregt,

  • dass die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung die höchste und die Besoldung die niedrigste ist,
  • dass die Anzahl von Anrechnungsstunden für besondere Belastungen an Grundschulen kaum ins Gewicht fällt, aber an der gymnasialen Oberstufe nahezu das zehnfache beträgt,
  • dass es außerhalb von Schulleitungsstellen keine Beförderungsämter an Grundschulen gibt,
  • dass die stellvertretende Schulleiterin einer Grundschule weniger verdient als der Berufsanfänger am Gymnasium,
  • dass die Arbeit in der Lehrerausbildung für die Grundschule in der Regel mit einer Zulage belohnt wird, während dieselbe Tätigkeit in der Ausbildung für „höhere Lehrämter“ ein Beförderungsamt ist.

Download als PDF

Stellungnahme-A13-GSV.pdf

Schreibe einen Kommentar